FAQ zur Verordnung zur Barrierefreiheit von Websites
Die neue Verordnung zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen, offiziell bekannt als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), wurde in Deutschland verabschiedet, um die EU-Richtlinie zum European Accessibility Act (EAA) umzusetzen.
🗓️ Ab wann gilt die neue Barrierefreiheitsverordnung?
Die Regelungen treten ab dem 28. Juni 2025 in Kraft.
Das heißt: Ab diesem Datum müssen bestimmte Unternehmen sicherstellen, dass ihre Websites, Webshops und Apps barrierefrei gestaltet sind
👥 Für wen gilt die Barrierefreiheitspflicht?
Die Vorschriften gelten für viele private Unternehmen, insbesondere, wenn sie digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten. Dazu zählen u. a.:
✅ Verpflichtet sind:
- Anbieter von Online-Shops
- Banken und Finanzdienstleister
- E-Book-Anbieter und Lesegeräte-Hersteller
- Ticketverkaufsdienste (z. B. für Reisen oder Veranstaltungen)
- Kommunikationsdienste (z. B. Messenger-Apps)
- Alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen digital anbieten, wenn diese als „wesentliche Dienstleistungen“ laut EAA gelten
❌ Nicht verpflichtet (unter bestimmten Bedingungen):
- Kleinstunternehmen, also Unternehmen mit:
- weniger als 10 Beschäftigten und
- weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz
→ Diese sind ausgenommen, sofern sie keine besonderen öffentlichen Förderungen erhalten und nicht freiwillig barrierefrei agieren
💡 Was bedeutet „barrierefrei“ konkret?
Eine barrierefreie Website muss u. a.:
- für Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen zugänglich sein
- mit Screenreadern funktionieren
- über klare Navigation, Tastaturbedienbarkeit, Kontraste & Textalternativen verfügen
- der Norm EN 301 549 entsprechen (Technik-Standard für digitale Barrierefreiheit in der EU)
🛡️ Was passiert bei Nicht-Einhaltung?
- Es können Bußgelder verhängt werden
- Verbände können rechtlich gegen Unternehmen vorgehen, wenn keine barrierefreie Lösung bereitgestellt wird
- Es droht ein Reputationsverlust sowie Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen
✅ Fazit:
Unternehmen mit digitalen Angeboten sollten spätestens 2025 barrierefrei aufgestellt sein, wenn sie nicht unter die Kleinstunternehmer-Ausnahme fallen. Der Aufwand lohnt sich: Barrierefreiheit verbessert Usability, SEO und Reichweite und ist ein starkes Zeichen für Inklusion und Kundennähe.
So wird deine Website barriefrei:
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