dein-eigener-webshop-online-shop-erstellen-lassen/

FAQ zur Verordnung zur Barrierefreiheit von Websites

Die neue Verordnung zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen, offiziell bekannt als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), wurde in Deutschland verabschiedet, um die EU-Richtlinie zum European Accessibility Act (EAA) umzusetzen.

🗓️ Ab wann gilt die neue Barrierefreiheitsverordnung?

Die Regelungen treten ab dem 28. Juni 2025 in Kraft.
Das heißt: Ab diesem Datum müssen bestimmte Unternehmen sicherstellen, dass ihre Websites, Webshops und Apps barrierefrei gestaltet sind

👥 Für wen gilt die Barrierefreiheitspflicht?

Die Vorschriften gelten für viele private Unternehmen, insbesondere, wenn sie digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten. Dazu zählen u. a.:

✅ Verpflichtet sind:

  • Anbieter von Online-Shops
  • Banken und Finanzdienstleister
  • E-Book-Anbieter und Lesegeräte-Hersteller
  • Ticketverkaufsdienste (z. B. für Reisen oder Veranstaltungen)
  • Kommunikationsdienste (z. B. Messenger-Apps)
  • Alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen digital anbieten, wenn diese als „wesentliche Dienstleistungen“ laut EAA gelten

Nicht verpflichtet (unter bestimmten Bedingungen):

  • Kleinstunternehmen, also Unternehmen mit:
  • weniger als 10 Beschäftigten und
  • weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz
    → Diese sind ausgenommen, sofern sie keine besonderen öffentlichen Förderungen erhalten und nicht freiwillig barrierefrei agieren

💡 Was bedeutet „barrierefrei“ konkret?

Eine barrierefreie Website muss u. a.:

  • für Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen zugänglich sein
  • mit Screenreadern funktionieren
  • über klare Navigation, Tastaturbedienbarkeit, Kontraste & Textalternativen verfügen
  • der Norm EN 301 549 entsprechen (Technik-Standard für digitale Barrierefreiheit in der EU)

🛡️ Was passiert bei Nicht-Einhaltung?

  • Es können Bußgelder verhängt werden
  • Verbände können rechtlich gegen Unternehmen vorgehen, wenn keine barrierefreie Lösung bereitgestellt wird
  • Es droht ein Reputationsverlust sowie Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen

✅ Fazit:

Unternehmen mit digitalen Angeboten sollten spätestens 2025 barrierefrei aufgestellt sein, wenn sie nicht unter die Kleinstunternehmer-Ausnahme fallen. Der Aufwand lohnt sich: Barrierefreiheit verbessert Usability, SEO und Reichweite und ist ein starkes Zeichen für Inklusion und Kundennähe.

So wird deine Website barriefrei:

✅  Kostenlose Checkliste herunterladen mit hilfreichen Tools zur Barriefreiheit

✅  Kostenloses Beratungsgespräch anfordern für eine Barrierefreie Website

You cannot copy content of this page